Schweizer Rechtsstaat gerecht?
Wie unabhängig sind unsere Richter? Wieso sind im Bundesgericht, soweit mir bekannt ist, kaum oder keine parteilose Richter vertreten?
Ich habe den Verdacht, dass unsere Justiz nicht unabhängig ist von der Politik und dass sich die Richter z.B. dem politischen Druck gewisser Autohasserkreise , deren Einfluss dank Bundesrat Leuenberger sogar bis in den Bundesrat reicht, beugen.
Viele Richter wollen ja wieder gewählt werden und dies können sie meist nur dank der Hilfe der Politiker. Wenn in der Stadt Zürich (linke Hochburg) z.B. die linken Politiker und Wähler den Ton angeben, so haben Richter mit einer eher bürgerlichen Gesinnung vermutlich denkbar schlechte Karten um wiedergewählt zu werden. Es sei denn, sie tun was der politische Justizdirektor (Exekutivorgan) des Kantons befiehlt.
Die Exekutive scheint also Druck auf die Judikative zu machen. Die Unabhängigkeit der Judikative und somit der Rechtsstaat bzw. die Schweizer Rechtssprechung ist daher zumindest in Frage zu stellen.
Die Obrigkeitsgläubigkeit gewisser Schweizer, die während eines TV-Interwievs z.B. zum Fall Obwalden sagen, dass der Entscheid des Bundesgerichts schon richtig sei wenn dies die Richter so entschieden hätten, erinnert stark an den Kadavergehorsam der NS-Zeit.
Zur Info, die Straftaten der NS-Zeit waren Juristisch durch den Volksgerichtshof des Deutschen Reiches (Gerichtspräsident war Roland Freisler) abgesegnet. Erst die Siegerjustiz (nach dem Faustrecht nach der Unterwerfung des 3. Reiches mit militärischer Gewalt, die nächsthöhere Instanz) machte dann aus den Taten der NS-Schergen eine Straftat. Ich will damit aufzeigen, dass ein Rechtsstaat immer in Gefahr ist, wenn einzelne politische Kreise zuviel Einfluss auf die Judikative ausüben.
Scharfrichter und Gerichtspräsident Freisler

0-Promillegrenze für Alkohol am Steuer ist Unsinn.
Kaum verursacht ein stock betrunkener Autofahrer wie heute in Emmen einen schweren Unfall, schon melden sich wieder diese Puritaner und Autohasser zu Wort und fordern lautstark die Einführung der 0-Promillegrenze.
Quelle
Doch solche Forderungen sind hirnrissiger Schwachsinn, denn auch die 0-Promillegrenze hätte den Unfall nicht verhindert! Denn seien wir doch mal ehrlich, wer heute schon mit über 1 Promille ins Auto steigt obschon höchstens 0,5 Promille erlaubt sind, den hält auch eine 0-Promillegrenze nicht davon ab.
Zudem, wäre der Mann vor dem Unfall in eine Polizeikontrolle gekommen, er hätte den Füherausweis bereits nach geltendem Recht sofort abgeben müssen und hätte zudem eine knallharte Strafe wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand erhalten. Es ist also aboluter Käse jetzt wieder aus ideologischen Gründen für die 0-Promillegrenze zu plädieren.
Wie kam es zur Tempolimite 120 auf Autobahnen?
Ursprünglich wurde mal irgendwann in den 70er Jahren Tempo 130 (und 100 ausserorts) eingeführt.
Als dann in den 80er Jahren die Waldsterbehysterie grassierte, wurde von linksgrüner Seite lautstark Tempo 80/100 gefordert. Der wankelmütige Bundesrat hat sich dann 1984 für den schlechten Kompromiss 80/120 entschieden.
Später nachdem die Waldsterbehysterie wieder abgeflaut war, wurde die Initiative für Tempo 100/130 (also die Wiedereinführung der alten Limiten) lanciert.
Die Abstimmung über die Initiative fand dann (vermutlich absichtlich) allerdings erst 1989 (zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt...aufkommen der Treibhauseffektdebatte) statt und die Initiative wurde abgelehnt. Es blieb also bei bei Tempo 80/120. Wenn ich mich recht erinnere, wurde im damaligen Abstimmungskampf vor allem argumentiert, dass Tempo 100 ausserorts für viele Sonntagsfahrer zu hoch sei und dass ein Tempolimit nicht in die Verfassung gehöre.
Fakt ist jedoch, dass die Geschwindigkeit alleine sehr selten Unfallursache ist. Auf Autobahnen gibt es trotz der dort gefahrenen wesentlich höheren Geschwindigkeiten massiv weniger Unfalltote als auf anderen Strassen, auf denen tiefere Tempolimiten gelten. Hauptursache für Unfälle dürfte Unaufmerksamkeit bzw. nicht den Verhältnissen angepasstes Fahren sein. Den Verhältnissen angepasst ist nicht zu verwechseln mit sturem und permanten langsamfahren sondern mit an die Umgebung bzw. die Verkehrs- und Wetterverhältnisse angepasstem Fahren.
Thema: Tempo 130 auf Autobahnen durchaus vertretbar!
Einst gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite, dann kam Tempo 130 und heute hat man 120 bzw. je nach Strassenabschnitt eine noch tiefere Limite von Tempo 80-100.
Die Senkung von Tempo 130 auf Tempo 120 wurde damals mit der Umweltbelastung (saurer Regen und Waldsterben) begründet. Neue Studien haben aber nun gezeigt, dass mit Temporeduktionen kaum eine Entlastung der Umwelt erreicht werden kann.
Angesichts der Tatsache, dass eine tiefere Geschwindigkeit nicht wesentlich zum Umweltschutz beiträgt, Autobahnen zu den sichersten Strassen mit den wenigsten tödlichen Unfällen gehören (obschon diese Strassen mit höherer Geschwindigkeit befahren werden!), sich ja eh 95% aller Autofahrer nicht an die Tempolimite 120 halten und schneller fahren und die Schweiz zu den Ländern gehört, welche die härtesten Strafen für Verkehrsdelikte vorsehen, wäre es doch vertretbar die ursprünglich gültige Tempolimite von 130 wieder einzuführen.
Hier können Sie darüber abstimmen!Neues Diskussions-Forum
Habe gerade ein neues Diskussionsforum ins Netz gestellt. Ihr seid herzlich eingeladen es euch anzusehen und eure Meinungen und Ansichten kundzutun.
PS: Ich werde es in Punkto Design etc. noch weiterentwickeln und mit einem Chat ergänzen.
DiskussionsforumKirche verzichtet auf Rehabilitation von Anna Göldin
Der Reformierte Kirchenrat des Kantons Glarus verzichtet auf einen formellen Akt zur Rehabilitation von Anna Göldi, die 1782 als Hexe hingerichtet wurde.
Quelle
Ich finde das einen unglaublichen Akt von unbelehrbarer Ewiggestrigkeit. Wer heute im 21. Jahrhundert noch ernsthaft glaubt, dass Anna Göldin tatsächlich eine Hexe war, der hat nicht alle Tassen im Schrank. Sie ist daher vollumfänglich frei zu sprechen und zu rehabilitieren. Die Kirche soll sich gefälligst öffentlich bei Anna Göldin für die Verbrechen entschuldigen, die sie ihr angetan hat.
Anna Göldin war das Opfer einer kindischen Religion, deren Gläubige an ein Jenseits, Wunder, Engel, Hexen, Dämonen, das Weihnachtskind, den Nikolaus, den Klapperstorch und Geister glaubten bzw. vielleicht sogar immer noch glauben.
Im Grunde genommen müsste man die Kirchen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen. Ich bin mir sicher dass der Schuldspruch "schuldig in allen Anklagepunkten" gefällt würde.
Leute, die an eine kindische Religion glauben (meiner Ansicht nach alle Religionen) sollten sich in Grund und Boden schämen.
Stehen Richter über dem Volk?
Im Zusammenhang mit der Verwahrungsinitiative und mit der Minarettverbots-initiatve wurden immer wieder Stimmen laut, die behauptet haben, dass diese Initiativen Verfassungswidrig seien und damit ungültig seien. Gewisse elitäre Kreise wollten dem Volk damit von oben herab weismachen, dass es kein Recht habe über solche Initiativen zu befinden.
Angesichts solcher Aussagen drängt sich mir die Frage auf, wer in unserer Demokratie eigentlich das Sagen hat. Ist es der Souverän (das Volk) oder sind es etwa Eliten wie z.B. die Bundesrichter, welche dem Volk sagen was es darf und was es nicht darf???
Ich meine, dass das Volk ganz klar das Recht hat über Verfassungsänderungen zu bestimmen.
In der Bundesverfassung steht im Artikel 139 unter Absatz 2
Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
Mit anderen Worten: Eine Initiative ist dann ganz oder teilweise ungültig, wenn sie zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt. Es ist nun zu klären, ob z.B. die Minarettsverbotsinitiative gegen
zwingende Bestimmungen des Völkerrechts widersprechen. Diejenigen, die dies Behaupten sollen sollen nun die zwingenden Artikel des Völkerrechts bennenen, gegen welche die Minarettverbotsinitiative angeblich widerspricht.
Und selbst dann, wenn sich solche Artikel finden sollten, könnte das Volk die Verfassung immer noch ändern. Zum Beispiel könnte es den Artikel 139 von der Bundesverfassung ändern.
Auch Bundesrichter müssen sich dem Willen des Volkes beugen! In der Demokratie gilt nämlich das Diktat der Volksmehrheit und nicht das Diktat irgendwelcher arroganter Eliten, die in absolutistischer Weise über das Volk regieren wollen. (Mögliche Eliten: politische Eliten, Wirtschaftseliten, militärische Eliten, religiöse Eliten, Bildungseliten)
Wer hat in unserem Land das Sagen? Das Volk oder die Bundesrichter?
