Mit Freude habe ich vernommen, dass SVP-Nationalrat Peter Spuhler ein Raser ist, der seinen Führerausweis für 3 Monate abgeben muss.
Nicht weil er bei der SVP ist (bin selber SVP-Mitglied, wenn auch ein liberaleres...) sondern weil er im Jahr 2004 im Nationalrat eine Pedition von Adrian Amstutz für ein öffentliches Raserregister mitunterzeichnet hat. Darin forderte er, dass als Raser gilt, wer mehr als 30 km/h über der zulässigen Tempolimite fährt, und dass Raser mit Namen, Wohnort und Nationalität schweizweit registriert werden.
Nun ist er selber im INNERORTSBEREICH!!!! wo generell Tempo 50 gilt mit 82 km/h erwischt worden. Folglich sollte man also nun seinen Namen, seine Adresse sowie seine Nationalität veröffentlichen. Er selber hat das ja so verlangt.
Wundert mich ja nicht, dass er die Strafe ohne murren akzeptiert und auf einen Rekurs verzichtet. Sonst würde es nämlich heissen, dass er Wasser predigen würde und selber aber für sich Wein fordere.
Tja, wer anderen eine Grube gräbt, fällt halt hin und wieder auch mal selber hinein. Spuhler ist übrigens nicht der einzige Parlamentarier, der für harte Massnahmen steht und sich dann aber selber nicht immer an die Gesetze, bei denen man selber massgeblich mitgewirkt hat, hält.
Ich sehe es halt nicht wie der nicht mehr ganz so junge Herr Wiederkehr (der in jungen Jahren selber wegen einem Verkehrsdelikt belangt wurde) und Co. Man darf einfach nicht nur auf die Geschwindigkeit alleine schauen. Es kommt immer auch auf die Verhältnisse an. (Strassenverhältnisse, Verkehrsverhältnisse, Sichtverhältnisse usw.). Denn bei guten Sichtverhältnissen und Strassenverhältnissen, die rechtzeitiges Ausweichen bzw. Reagieren ermöglichen ist der Bremsweg und somit die Geschwindigkeit nicht massgebend. So ist es deshalb auch so, dass sich gerade auf den Strassen, wo am schnellsten gefahren wird, auf den Autobahnen, am wenigsten Unfälle mit Todesfolge ereignen.
Zudem ist es nicht das Gleiche, wenn einer mit 80 mitten durch belebte Strassen der Stadt Zürich rast wie wenn einer z.B. zwar auch noch im Innerortsbereich (aber bereits ausserhalb der Wohngegend) mit 80 auf einer Strasse fährt wo links und rechts nichts als Wiese ist, die Strasse schnurgerade ist und es ausser ihm keine anderen Verkehrsteilnehmer gibt. Nach heutigem Gesetz werden aber beide gleich hart bestraft. Meiner Ansicht nach ist das ein fertiger Witz, der den tatsächlichen Umständen nicht gerecht wird. Wer mit 80 durch eine belebte Innerorts-Strasse rast handelt grobfahrlässig.
Wer mit 80 aber durch eine lehre Innerorts-Strasse ausserhalb der Wohngegend fährt, die er zudem gut überblicken kann und bei der er nicht damit rechnen muss, dass sich plötzlich aus dem Nichts ein Kind oder so materialisiert, dem kann man zugute halten, dass er womöglich den Verhältnissen Rechnung getragen hat....selbst wenn er damit die Tempolimite von 50 überschritten hat. So einem Fahrer kann man keine Rücksichtslosigkeit unterstellen. Demzufolge sollte auch das Strafmass ein anderes sein!
Der Schweizer Raser Peter Spuhler
